Das wichtigste in kürze: Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen erhalten von Bund und Kanton einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung. Dieser Beitrag heisst Individuelle Prämienverbilligung. Die Auszahlung der Prämienverbilligung erfolgt über ein Antragssystem. Es erfolgt keine automatische Auszahlung.
Die IPV-Bezüger des Jahres 2009 werden bereits im Jahr 2008 ermittelt. Alle berechtigten Personen erhalten im April / Mai 2008 von der SVA Zürich einen persönlichen Antrag zugestellt. Möchten Sie von der Prämienverbilligung Gebrauch machen, muss der Antrag innert 2 Monaten unterschrieben an die SVA Zürich zurück gesendet werden. Bei verspätet eintreffenden Anträgen verwirkt der Anspruch.
Folgende Faktoren sind für die Ermittlung der Prämienverbilligung im Kanton Zürich massgebend:
das steuerbare Gesamteinkommen,
das steuerbare Gesamtvermögen und
der zivilrechtliche Wohnsitz am 1. Januar des Vorjahres, für das die Prämienverbilligung ausgerichtet wird.
Wichtig! Im Kanton Zürich werden die IPV-Berechtigten durch die Steuerämter ermittelt.
Die Steuerämter ermitteln die bezugsberechtigten Personen. Diese erhalten von der SVA Zürich einen persönlichen Antrag mit den Angaben zum steuerbaren Gesamteinkommen und Gesamtvermögen und, falls bekannt, dem Namen der Krankenkasse. Um die Prämienverbilligung geltend zu machen, muss der Antrag innert 2 Monaten unterschrieben der SVA Zürich zugestellt werden.
Wenn die Krankenkasse eingetragen ist und auch alle anderen Angaben stimmen, ist der unterschriebene Antrag ohne Beilagen der SVA Zürich zu retournieren.
Wenn es Änderungen gibt oder die Angaben zur Krankenkasse fehlen, bitten wir Sie, zusammen mit dem Antrag für jede aufgeführte Person eine Kopie des aktuellen Versicherungsausweises einzusenden.
Quellensteuerpflichtige erhalten die persönliche Mitteilung erst im September.
Erfüllen Sie die Anforderungen, haben jedoch bis Ende Juni 2008 keine Mitteilung erhalten, wenden Sie sich in Ihrer Wohngemeinde an die zuständige Stelle für Prämienverbilligung.
Für Bewohner der Stadt Zürich: Städtische Gesundheitsdienste Krankenversicherung Walchestrasse 31 Postfach 3251 8021 Zürich Telefon: 044 412 25 90
Für Bewohner der Stadt Winterthur: Sozialberatung Bereich KVG Lagerhausstrasse 6 8402 Winterthur Telefon: 052 267 64 04