Reine Risikopolicen, bei welchem kein Sparteil vereinbart wurde, können i.d.R. jedes Jahr, auf das jeweilige Ablaufdatum, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aufgehoben werden.
Gemischte Versicherungen
Gemischte, oder Fondsgebundene Versicherungspolicen(Risiko-und Sparteil) der Säule 3a/b können grundsätzlich jederzeit sistiert werden.
Vorsicht:
Die Sistierung einer solchen Police ist i.d.R. mit hohen Kosten verbunden und grundsätzlich nie zu empfehlen!
Ausserdem geht Ihnen der vereinbarte Versicherungsschutz verloren.
Eine Auflösung innerhalb der vereinbarten Laufzeit ist nur möglich, wenn Sie:
Hier geht's zum Kündigungsformular.
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